ORGANE
der Märkischen Scholle
Die Mitglieder der Genossenschaft wählen alle fünf Jahre ihre Interessensvertreter. 2010 fanden die letzten Wahlen statt .Gewählt wurden 57 Vertreterinnen und Vertreter.

Vertreterversammlung
Das oberste Organ der Genossenschaft ist die Vertreterversammlung, die in der Regel einmal pro Jahr stattfindet. Die Aufgaben der Vertreter sind verantwortungsvoll: Sie wählen den Aufsichtsrat, stellen den Jahresabschluss fest, entscheiden über die Dividendenausschüttung und entlasten Vorstand und Aufsichtsrat.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium eines Unternehmens. Laut Satzung bestellen die Mitglieder dieses Gremiums den Vorstand. Aufsichtsrat und Vorstand stimmen sich intensiv ab und beraten eingehend über genossenschaftspolitische Entscheidungen.
Der Vorstand
Die Verantwortung für die Geschäfte der Genossenschaft, für eine wirtschaftliche und soziale Zielsetzung der Märkischen Scholle liegt in den Händen des Vorstands, Frau Margit Piatyszek-Lössl und Herrn Jochen Icken.



