VORTEILE
Zehn gute Gründe, die dafür sprechen, Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden:
1. Günstige Mieten
Bei der Märkischen Scholle sind die Mieten noch günstig. Ziel unserer Genossenschaft ist es nicht einen höchstmöglichen Gewinn zu erzielen, sondern die Kostendeckung. In unserer Satzung haben wir die wohnliche Versorgung unserer Mitglieder in sozialer Verantwortung festgeschrieben. So liegen unsere durchschnittlichen Nettokaltmieten für die nicht (oder nicht mehr) öffentl. geförderten Wohnungen zwischen 3,50 € und 5,00 €. Der Mittelwert des Mietspiegels wird (bis auf begründete Ausnahmen) nicht überschritten. Bei den meisten unserer Wohnungen wird kein Wohnberechtigungsschein benötigt.
2. Demokratisches Mitwirkungsrecht
Alle 5 Jahre finden Vertreterwahlen statt. Die Mitglieder wählen aus den eigenen Reihen Vertreter, d. h. auch Sie haben die Möglichkeit, als Vertreter gewählt zu werden. Die Vertreterversammlung (gewählte Vertreter) ist ein wichtiges Organ der Genossenschaft. Sie wählt u. a. den Aufsichtsrat und beschließt Satzungsänderungen. Der Aufsichtsrat wiederum bestellt den Vorstand, überwacht und berät ihn.
3. Lebenslanges Wohnrecht
Lebenslanges Wohnrecht ist eine Besonderheit der Genossenschaften. Durch die Beteiligung an der Genossenschaft erhalten Sie ein Dauernutzungsrecht an der Wohnung. Nur Gründe, die den Vermieter auch zu einer fristlosen Kündigung berechtigen würden, können dieses Recht einschränken.
4. Keine Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf
Eine Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf ist nicht möglich. Alle Genossenschaftsmitglieder sind Eigentümer.
5. Keine Umwandlung in Eigentumswohnungen
Keine Umwandlung in Eigentumswohnungen, davor sind sie bei uns sicher, weil dies von den Vertretern beschlossen und in unserer Satzung festgeschrieben wurde.
6. Überschüsse kommen allen zugute
Überschüsse kommen allen zugute. Wenn es das Jahresergebnis zulässt und kein dringender Instandhaltungsbedarf vorliegt, schütten wir eine Dividende auf das eingezahlte Geschäftsguthaben an unsere Mitglieder aus.
7. Nutzung von unseren sozialen Einrichtungen
Als Mitglied stehen Ihnen unsere sozialen Einrichtungen zur Verfügung, zum Beispiel Räume für Feierlichkeiten für max. 80 Personen in unserem Gemeinschaftshaus.
8. Keine Kaution
Keine Kaution, sondern Beteiligung an der Genossenschaft. Bei uns müssen Sie sich, je nach Wohnungsgröße, mit höchstens 4 Geschäftsanteilen zu je € 210,- beteiligen. Einraumwohnung = 2 Anteile (€ 420,-) Mehrraumwohnung = 4 Anteile (€ 840,-). Das Eintrittsgeld beträgt z. Z. € 50,-. Anteile werden erst bei einer Wohnungszusage fällig.
9. Inanspruchnahme von Wohnungsbauprämie
Bei Erwerb der Genossenschaftsanteile, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnungsbauprämie bis zu € 51,13 in Anspruch nehmen. Sie dürfen ein bestimmtes Einkommen ( abhängig vom Familienstand, Kinder) nicht überschreiten oder schon anderweitig Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen.
10. Regelmäßige Instandhaltungen
Unsere Mieter sollen sich wohlfühlen, deshalb legen wir großen Wert auf regelmäßige Instandhaltungen und ein gepflegtes Wohnumfeld.
