Dass alle dieses Stimmrecht in einer Generalversammlung ausüben können, funktioniert nur bei kleinen Genossenschaften.
Deshalb üben die Vertreter das Stimmrecht für die einzelnen Mitglieder aus. Das heißt, die Mitglieder wählen aus Ihrer Mitte alle 5 Jahre eine durch die Satzung festgelegte Anzahl von Vertretern. Sie bringen in der Vertreterversammlung die Meinung aller Mitglieder zu Gehör und entscheiden im Rahmen gesetzlicher und satzungsmäßiger Zuständigkeiten gemeinsam in Angelegenheiten der Genossenschaft. Die Vertreterversammlung wählt auch die Mitglieder des Aufsichtsrates.
Am 03. Februar 2015 war es das letzte Mal soweit, unsere Mitglieder haben Ihre aktuellen Vertreter gewählt.
Es gibt 4 Wahlbezirke.